§ 74 Z 5 StGB
Die Androhung der Offenlegung des Ehebruchs gegenüber dem Ehepartner des Ehebrechers kann als strafbare gefährliche Drohung zu qualifizieren sein.
OGH 15.12.1998, 14 Os 116/98
§ 74 Z 5 StGB
Die Androhung der Offenlegung des Ehebruchs gegenüber dem Ehepartner des Ehebrechers kann als strafbare gefährliche Drohung zu qualifizieren sein.
OGH 15.12.1998, 14 Os 116/98