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Entscheidung - OGH, 27.04.1999, 4 Ob 71/99s

HandelsrechtWertpapierrechtAnwBl 2000, 254 Heft 5 v. 1.5.2000

§ 128 HGB; § 18 UWG

Der OGH erörtert, dass der persönlich haftende Gesellschafter nur dann die Verantwortlichkeit für Wettbewerbsverstöße der Gesellschaft trifft, sofern er auch die Möglichkeit zu deren Verhinderung hatte.

OGH 27.04.1999, 4 Ob 71/99s

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