§ 152 Abs 1 Z 1 StPO; § 281 Abs 12 Z 1 StPO; § 345 Abs 1 Z 1 StPO
Der OGH nimmt Stellung zum Entschlagungsrecht des Mittäters wegen Gefahr einer Selbstbelastung und erörtert, dass die Beteiligung eines Richters im Strafverfahren des Mittäters keinen Ausschließungsgrund des Richters im Strafprozess des anderen Täters begründet.