§ 12a Abs 3 MRG
Die Erlangung der Stimmenmehrheit durch den vormaligen Minderheitsgesellschafter einer Gesellschaft begründet eine wesentliche Veränderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussverhältnisse im Sinne des § 12a Abs 3 MRG.
OGH 29.09.1998, 1 Ob 226/98m