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Entscheidung - OLG Wien, 02.06.1998, 2 R 128/97a

HandelsrechtWertpapierrechtAnwBl 2000, 122 Heft 3 v. 1.3.2000

Zusammenfassung: Das OLG Wien erörtert, dass die Einberufung der Hauptversammlung der AG eine Beschlussfassung des gesamten Vorstands voraussetzt; sofern die Satzung dies nicht vorsieht, ist die Einberufung durch ein einzelnes Vorstandsmitglied rechtsungültig.

OLG Wien, 02.06.1998, 2 R 128/97a

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