Zusammenfassung: Das OLG Wien erörtert, dass die Einleitung eines plötzlichen Bremsvorganges ohne verkehrstechnische Erforderlichkeit, der den nachkommenden Autolenker zur Notbremsung zwingt, als Nötigung zu qualifizieren ist.
OLG Wien, 17.03.1999, 21 Bs 29/99