Zusammenfassung: Aufbauend auf einer Darstellung des strafprozessualen Vorverfahrens nach geltendem Recht erörtert der Autor, welche Verteidigungsbefugnisse im Diskussionsentwurf zur rechtlichen Neuregelung des Vorverfahrens vorgesehen sind. Dabei behandelt er insbesondere die Berechtigung zur Verständigung eines Strafverteidigers, dessen Legitimation zur Mitwirkung an der kontradiktorischen Vernehmung sowie zur Beantragung einer Beweisaufnahme wie auch das Nachforschungsrecht. Erwägungen zum noch bestehenden Verbesserungsbedarf runden den Beitrag schließlich ab.