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Information zu der am 27. Juni 2023 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel- und Futtermittelrecht (VB-0200)

BMF2023-0.450.87227.6.20232023

Am 27. Juni 2023 tritt die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1110 in Kraft, mit der die Verordnung (EU) 2019/1793 abgeändert wird. Im Hinblick darauf ergeben sich im Bereich der vorübergehenden Verstärkung der amtlichen Kontrollen und der Sofortmaßnahmen beim Eingang bestimmter Waren in die Union folgende Änderungen:

In die Liste der Waren, die vorübergehend verstärkten amtlichen Kontrollen und Sofortmaßnahmen beim Eingang in die Union unterliegen (siehe VB-0200 Abschnitt 30.1.1. und VB-0200 Abschnitt 30.1.2.), wurden einbezogen:

Von der Liste der Waren, die vorübergehend verstärkten amtlichen Kontrollen und Sofortmaßnahmen beim Eingang in die Union unterliegen (siehe VB-0200 Abschnitt 30.1.1. und VB-0200 Abschnitt 30.1.2.), wurden gestrichen:

Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel- und Futtermittelrecht (VB-0200 Anlage 3)berücksichtigt.

Bundesministerium für Finanzen, 26. Juni 2023

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

DVO 2019/1793, ABl. Nr. L 277 vom 29.10.2019 S. 89

Schlagworte:

Lebensmittel, Futtermittel

Verweise:

VB-0200 Anlage 3

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