vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Information zu der am 1. April 2023 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Güterverkehr auf der Straße (GK-0500)

BMF2023-0.234.28129.3.20232023

Das im Hinblick auf den russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine abgeschlossene Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr wurde bis zum 30. Juni 2024verlängert.

Bei dieser Gelegenheit wurde in der Arbeitsrichtlinie Güterverkehr auch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr berücksichtigt.

Diese Abkommen, die bestimmte genehmigungsfreie Beförderungen von Gütern auf der Straße vorsehen, wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Güterverkehr auf der Straße (siehe GK-0500 Anlage 1 bei Moldau und bei Ukraine) berücksichtigt.

Bundesministerium für Finanzen, 29. März 2023

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 1072/2009 , ABl. Nr. L 300 vom 14.11.2009 S. 72
GütbefG, Güterbeförderungsgesetz 1995, BGBl. Nr. 593/1995

Schlagworte:

Moldau, Ukraine, Güterverkehr, CEMT

Verweise:

GK-0500 Anlage 1

Stichworte