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11.1a Inflationsanpassung (§ 33 Abs. 1a und § 33a EStG 1988)

BMF2022-0.882.74219.12.2022

Rz 767a
Ab dem Kalenderjahr 2023 werden folgende in § 33 Abs. 1a EStG 1988 aufgezählte Beträge im Rahmen der Inflationsanpassung nach § 33a EStG 1988 erhöht:

Von der Erhöhung sind nur Betragswerte und keine Prozentwerte umfasst. Die ermittelten Beträge sind auf ganze Euro aufzurunden.

Rz 767b
Der Inflationsanpassung wird jene Inflationsrate zugrunde gelegt, die auf die von der Bundesanstalt Statistik Österreich veröffentlichten Jahresinflationsraten des Verbraucherpreisindexes abstellt. Für die Ermittlung wird das auf das Zehntel eines Prozentpunkts gerundete arithmetische Mittel der für die Kalendermonate Juli des vorangegangenen Kalenderjahres bis Mai des laufenden Kalenderjahres sowie des vorläufigen Wertes für Juni des laufenden Kalenderjahres herangezogen. Ein sich daraus ergebender negativer Wert (Deflation) löst keine Anpassung aus und hat auf die Inflationsanpassung in Folgejahren keine Auswirkung (keine Verrechnung mit späteren positiven Inflationsraten).

Rz 767c
Der gesetzlich vorgesehene Anpassungsmechanismus nach § 33 Abs. 1a und § 33a EStG 1988 ist erstmals für Jahre ab 2024 anzuwenden. Die Inflationsanpassung erfolgt durch zwei sich ergänzende Maßnahmen:

Rz 767d
Für 2023 erfolgte die Inflationsanpassung im Rahmen des Teuerungs-Entlastungspakets Teil II. Die Absetzbeträge samt zugehöriger Einschleif- und Zuverdienstgrenzen sowie die SV-Rückerstattung wurden um die gesamte Inflationsrate in Höhe von 5,2% angepasst (§ 33 Abs. 4, Abs. 5 Z 1 bis 3, Abs. 6 und Abs. 8 sowie § 34 Abs. 4 zweiter Teilstrich und § 35 Abs. 1 dritter Teilstrich EStG 1988). Bei den Tarifbestimmungen nach § 33 Abs. 1 EStG 1988 bzw. jener Bestimmungen mit Bezug auf die Tarifgrenzen wurden die ersten zwei Tarifstufen um 6,3% angehoben und die übrigen Tarifstufen um zwei Drittel der ermittelten Inflationsrate von 5,2% (dh. rund 3,46%) angehoben (§ 1 Abs. 4, § 4 Abs. 4 Z 8 lit. b, § 42 Abs. 1 Z 3, § 99 Abs. 2 Z 2 und § 102 Abs. 3 EStG 1988).

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