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Information zu der am 18. Juni 2019 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200)

BMFBMF-010311/0045-III/11/201917.6.20192019

Mit Durchführungsverordnung (EU) 2019/890 der Kommission wurden

geändert. Auf Grund dieser Verordnung ergeben im Bereich der Einfuhrkontrolle von Lebensmittel ab dem 18. Juni 2019 folgende Änderungen:

 

Folgende Waren wurden aus der Warenliste in VB-0200 Anlage 3, die verstärkten Einfuhrkontrollen unterliegen, gestrichen:

 

Folgende Waren wurden in die verstärkten Einfuhrkontrollen gemäß der VB-0200 Anlage 4 einbezogen:

 

Ferner wurden die für die Einfuhrkontrollen gemäß der VB-0200 Anlage 4 geltenden Ausnahmeregelungen dahingehend geändert, dass nunmehr folgende Futtermittel- und Lebensmittelsendungen von den in dieser Anlage behandelten Beschränkungen ausgenommen sind:

 

Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200 Anlage 3 und VB-0200 Anlage 4) berücksichtigt.

 

Bundesministerium für Finanzen, 17. Juni 2019

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 669/2009 , ABl. Nr. L 194 vom 25.07.2009 S. 11
DVO 884/2014, ABl. Nr. L 242 vom 14.08.2014 S. 4

Schlagworte:

Lebensmittel

Verweise:

VB-0200 Anlage 3
VB-0200 Anlage 4

Stichworte