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Umstellung der Messverfahren im Bereich PKW Auswirkungen auf die Sachbezugswerte und die NoVA

BMFBMF-010222/0011-IV/7/201913.2.20192019

Beachte:
Diese Info wird durch die Info des BMF vom 12.11.2019, BMF-010222/0071-IV/7/2019, ergänzt.

Umstellung des Testzyklus

Bisher wurde zur Feststellung der CO/km-Werte von Fahrzeugen der NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) zugrunde gelegt.

Nun kommt das neue Messverfahren nach WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) zur Anwendung, das auf weltweit gesammelten Fahrdaten basiert und mit seiner dynamischeren Ausrichtung realistischere Messergebnisse hinsichtlich Treibstoffverbrauch und CO-Emissionen erzielen soll.

Auswirkungen für Sachbezugswerte und NoVA

Für das Jahr 2019 gilt eine Übergangsregelung:

Für die Besteuerung dieser Fahrzeuge (Sachbezugswerte, NoVA) sind die korrelierten NEFZ-Werte heranzuziehen; für Fahrzeuge vor diesem Stichtag gelten noch die Werte nach NEFZ (alt).

Für die Besteuerung dieser Fahrzeuge (Sachbezugswerte, NoVA) sind die korrelierten NEFZ-Werte heranzuziehen.

Bei den genannten Fahrzeugen ist im Zulassungsschein der korrelierte NEFZ-Wert bereits ausgewiesen - dieser ist bis zum 31. Dezember 2019 für die Besteuerung heranzuziehen.

Für Fahrzeuge, die im Zulassungsschein noch den ursprünglichen NEFZ-Wert aufweisen, ist dieser im Rahmen der Besteuerung weiterhin ausschlaggebend.

Hinweis für die Ermittlung des Sachbezugswertes:

Es ist der CO -Emissionswert laut Zulassungsschein heranzuziehen - bei Scheckkarten Zulassungsscheinen kann der CO -Emissionswert online abgefragt werden.

Ob der Sachbezug 1,5% oder 2% beträgt, ist anhand des für das Jahr der Anschaffung (bzw. bei Gebrauchtwagen für das Jahr der Erstzulassung) geltenden maximalen CO -Emissionswertes iSd Sachbezugswerteverordnung zu beurteilen - unabhängig davon, wann dem Arbeitnehmer das Fahrzeug überlassen wurde.

Bundesministerium für Finanzen, 13. Februar 2019

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 6 Abs. 2 NoVAG 1991, Normverbrauchsabgabegesetz, BGBl. Nr. 695/1991

Schlagworte:

Umstellung des Testzyklus, Auswirkungen für Sachbezugswerte und NoVA, NEFZ-Werte, WLTP-Prüfverfahren, Ermittlung des Sachbezugswertes

Verweise:

§ 4 Sachbezugswerteverordnung, BGBl. II Nr. 416/2001
BMF 12.11.2019, BMF-010222/0071-IV/7/2019

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