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27.10.4. Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner

BMFBMF-010206/0094-IV/9/201812.2.2019

Rz 875
Die Zession ist ein zweiseitig verbindliches Rechtsgeschäft.

Rz 876
Zum Entstehen der Gebührenschuld siehe Rz 458 ff.

Rz 877
Gebührenschuldner sind die Vertragsteile (siehe Rz 581 ff).

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