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Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)

BMFBMF-460000/0007-III/6/201826.4.20182018Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)

In diesem Erlass wird die Rechtsansicht des Bundesministers für Finanzen im Zusammenhang mit der Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz wiedergegeben. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Erlass nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf den Erlass zu unterbleiben.

Zusatzinformationen

Materie:

Organisation

betroffene Normen:

WiEReG, Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, BGBl. I Nr. 136/2017

Schlagworte:

Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Prävention

Verweise:

BMF 23.10.2020, 2020-0.681.009

2.4.1. Ungleiche Anteile an Stimmrechten und Aktien

Bei Vorliegen von ungleichen Anteilen an Stimmrechten und Aktien ist der jeweils höhere Wert für die Feststellung von wirtschaftlichen Eigentümern heranzuziehen. Sollte beispielsweise eine natürliche Person nur 20% der Aktien jedoch 40% der Stimmrechte an einem meldepflichtigen Rechtsträger halten, so ist diese Person aufgrund der 40% Stimmrechte direkter wirtschaftlicher Eigentümer des meldepflichtigen Rechtsträgers.

Da sowohl auf Eigentum als auch auf Stimmrechte abgestellt wird, ist es auch nicht erforderlich, dass sich die gemeldeten Anteile von Aktien und Stimmrechten auf 100% addieren lassen.

Zusatzinformationen

Materie:

Organisation

betroffene Normen:

WiEReG, Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, BGBl. I Nr. 136/2017

Schlagworte:

Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Prävention

Verweise:

BMF 23.10.2020, 2020-0.681.009

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