Die Arbeitsrichtlinie Kulturgut (VB-0500) wurde an den am 1. Mai 2016 in Kraft tretenden Zollkodex (UZK) angepasst.
Bei dieser Gelegenheit wurden die Informationen betreffend die Genehmigungserteilung durch das Bundesdenkmalamt aktualisiert. Dies betrifft insbesondere die zur Genehmigungserteilung zuständigen Abteilungen (siehe VB-0500 Abschnitt 3.2. Abs. 1) und die verwendeten Formulare (siehe VB-0500 Anlage 2). Neu ist auch, dass sowohl eine Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz als auch eine Genehmigung nach der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 erforderlich ist, wenn die Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Union sowohl nach dem Denkmalschutzgesetz als auch gemäß der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 genehmigungspflichtig ist (siehe VB-0500 Abschnitt 1.1. Z 2).
Bundesministerium für Finanzen, 3. Mai 2016
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 116/2009 , ABl. Nr. L 39 vom 10.02.2009 S. 1 |
Schlagworte: | Denkmalschutz, Kulturgüter, Kulturgut, Ausfuhr |
Verweise: | VB-0500 |