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Information zu der am 18. November 2013 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Vermarktungsnormen (VB-0310)

BMFBMF-010311/0085-IV/8/201318.11.20132013

Mit Durchführungsverordnung (EU) Nr. 594/2013 wurde die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 hinsichtlich der Vermarktungsnormen für die Sektoren Obst und Gemüse geändert.

Gemäß Artikel 15 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 543/2011 sind nunmehr die nachstehend angeführten Waren aus anerkannten Drittstaaten in Bezug auf die speziellen und die allgemeinen Vermarktungsnormen (VB-0310 Abschnitt 1.1. und VB-0310 Abschnitt 1.2.) von der Einfuhrkontrolle ausgenommen (siehe VB-0310 Abschnitt 2.4.1.):

Voraussetzung für diese Ausnahmeregelung ist, dass die Sendung von einer gültigen Kontrollbescheinigung (im Original) begleitet ist (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7245").

Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Vermarktungsnormen (VB-0310) berücksichtigt.

 

Bundesministerium für Finanzen, 18. November 2013

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VNG, Vermarktungsnormengesetz, BGBl. I Nr. 68/2007
DVO 543/2011, ABl. Nr. L 157 vom 15.06.2011 S. 1

Schlagworte:

Vermarktungsnorm

Verweise:

VB-0310

Stichworte