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Information zu der am 29. Juni 2012 in Kraft getretenen Änderung der Arbeitsrichtlinie Punzierung (VB-0710)

BMFBMF-010311/0072-IV/8/201229.6.20122012

Auf Grund einer Änderung des Punzierungsgesetzes 2000 (BGBl. I Nr. 91/2011) ist nunmehr das Zollamt Wien für die Punzierungskontrolle zuständig. Das bedeutet, dass das bisher beim Bundesministerium für Finanzen geführte Register für die Punzierung ab 1. November 2011 beim Zollamt Wien geführt wird (siehe insbesondere VB-0710 Abschnitt 2.2 und VB-0710 Anlage 1).

Bei dieser Gelegenheit wurden in der Arbeitsrichtlinie auch Klarstellungen in Bezug auf die Darstellung der Beschränkungen im Zolltarif sowie die Codierungen in e-zoll aufgenommen (VB-0710 Abschnitt 1.2. und VB-0710 Abschnitt 2.3.).

 

Bundesministerium für Finanzen, 29. Juni 2012

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

Punzierungsgesetz 2000, BGBl. I Nr. 24/2001

Schlagworte:

Edelmetallgegenstände, Punzierung

Verweise:

VB-0710 Abschnitt 1.2.
VB-0710 Abschnitt 2.2
VB-0710 Abschnitt 2.3.
VB-0710 Anlage 1

Stichworte