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2.1.3. Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel

BMFBMF-280000/0021-IV/2/20126.3.2012

Das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel hat seinen Sitz in Wien. Es gibt weitere Standorte in den Finanzämtern Feldkirch, Innsbruck, Salzburg-Land, Freistadt Rohrbach Urfahr, Graz Umgebung und Klagenfurt.

Im Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel bestehen folgende Organisationseinheiten:

2.1.3.1. Geschäftsleitung

Die Gesamtleitung des Finanzamtes erfolgt durch die/den Vorständin/Vorstand, der/dem für die fachliche Leitung eine Fachvorständin/ein Fachvorstand zur Seite gestellt wird (§ 11 AVOG 2010).

Aufgaben Vorständin/Vorstand

Die Gesamtleitung des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel in organisatorischer, personeller, wirtschaftlicher und finanzieller Verantwortung einschließlich der Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht obliegt der Vorständin/dem Vorstand.

Aufgaben Fachvorständin/Fachvorstand

Die selbständige und eigenverantwortliche Leitung und Koordination des Amtsfachbereiches sowie die Vertretung für die Vorständin/den Vorstand wird von der Fachvorständin/dem Fachvorstand wahrgenommen.

2.1.3.2. Competence Center Amtssachverständige

Rahmenbedingungen/Aufgaben

Die für den Glücksspielbereich zuständigen Amtssachverständigen bilden das Competence Center. Die Dienstaufsicht über dieses Competence Center obliegt der Vorständin/dem Vorstand, die Fachaufsicht liegt bei der BMF-Fachabteilung VI/5.

In den Verantwortungsbereich der Amtssachverständigen fallen:

2.1.3.3. Amtsfachbereich

Rahmenbedingungen/Aufgaben

Der Amtsfachbereich trägt für das gesamte Aufgabenspektrum die Verantwortung für die Sicherung und laufende Optimierung

Subteam Strafsachenstelle

Rahmenbedingungen/Aufgaben

Der Fachexperte Strafsachenstelle soll gemeinsam mit dem Leiter der Strafsachenstelle eine bundesweit einheitliche und gleichmäßige Strafrechtspflege sicherstellen und damit den ordnungsgemäßen Vollzug des Finanzstrafrechtes gewährleisten.

2.1.3.4. Organisationsteam

Rahmenbedingungen/Aufgaben

Das Organisationsteam unterstützt die Vorständin/den Vorstand in Personal-, Budget- und Infrastruktur- und Beschaffungsangelegenheiten und ist für Kanzleitätigkeiten und IT-Angelegenheiten zuständig.

Die Mitarbeiter/innen an den Standorten in den Bundesländern werden von den dortigen Finanzämtern mitbetreut.

2.1.3.5. Infocenter

Rahmenbedingungen/Aufgaben

Ein Team Infocenter gibt es nur am Standort in Wien. Telefonische Auskünfte an den Standorten in den Bundesländern erfolgen durch die GVG-Teams. Der persönliche Kundenverkehr, das Anmerken, Weiterleiten und Bearbeiten von gebühren-, verkehrsteuer- und glücksspielrelevanten Tatbeständen ist in allen Finanzämtern, auch an den Standorten mit GVG Teams, vom Infocenter wahrzunehmen.

2.1.3.6. Teams Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (GVG)

Rahmenbedingungen/Aufgaben

Mit dem Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 und dem Budgetbegleitgesetz 2011 sind die Gebühren-, Verkehrsteuer- und Glücksspielteams (GVG-Teams) auch für die Erhebung, Festsetzung und Überprüfung der Glücksspielabgaben und der Flugabgabe zuständig.

2.1.3.7. Prüfung Bundeskonzessionäre

Rahmenbedingungen/Aufgaben

Das Team "Prüfung Bundeskonzessionäre" hat betreffend die Bundeskonzessionäre abgabenrechtliche und auch gewisse - von der BMF-Fachabteilung VI/5 per Erlass delegierte - ordnungspolitische Aufgaben zu erfüllen. Das Team ist für die Erhebung, Festsetzung und Überprüfung der von Bundeskonzessionären zu leistenden Abgaben zuständig.

2.1.3.8. Abgabensicherung

Rahmenbedingungen/Aufgaben

Einhebung und Einbringung werden künftig im Abgabensicherungsteam in Wien wahrgenommen. Die Einhebungsagenden müssen ausschließlich in Wien passieren, da es nur mehr einen Verrechnungskreis gibt.

Die Einbringungsagenden werden, was Maßnahmen des Innendienstes anlangt, ebenfalls im Abgabensicherungsteam in Wien abgedeckt. Einbringungsmaßnahmen im Außendienst erfolgen aufgrund eines Amtshilfeersuchens - wie bisher - durch die allgemeinen Finanzämter.

Im Endausbau sind zwei Teams vorgesehen.

2.1.3.9. Einheitsbewertung

Rahmenbedingungen/Aufgaben

Die Aufgaben im Bereich der Einheitsbewertung für die allgemeinen Finanzämter mit Sitz in Wien werden auch künftig im bundesweit zuständigen Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel wahrgenommen.

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