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INFO zu ZK-1840, Arbeitsrichtlinie Einfuhrabgabenbefreiungen

BMFBMF-010313/1093-IV/6/200915.12.20092009

Mit dem Amtsblatt Nr. L 324 vom 10.12.2009 wurde die Zollbefreiungsverordnung in einer kodifizierten Fassung veröffentlicht. Eine Kodifizierung ist mit der im Österreichischen Recht vorgesehenen Wiederverlautbahrung vergleichbar.

Bis zur Anpassung des nationalen Rechts im Frühjahr 2010 sind die bisher geltenden Bestimmungen unverändert weiter zu vollziehen und in Bescheiden zu zitieren.

Die Verbindung zur neuen Rechtslage ergibt sich aus dem zweiten Unterabsatz zu Art. 133 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates vom 16. November 2009 der nunmehr veröffentlichten Fassung.

Die bezughabende Arbeitsrichtlinie ZK-1840 wird im Frühjahr 2010 ebenfalls aktualisiert werden.

Bundesministerium für Finanzen, 15. Dezember 2009

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

ZBefrVO, VO 918/83 , ABl. Nr. L 105 vom 23.04.1983 S. 1
ZollR-DG, Zollrechts-Durchführungsgesetz, BGBl. Nr. 659/1994
ZollR-DV 2004, Durchführung des Zollrechts, BGBl. II Nr. 184/2004
UStG 1994, Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994
VStBefrV, Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung, BGBl. Nr. 3/1995

Schlagworte:

Wiederverlautbarung Zollkodex Zollbefreiungsverordnung

Verweise:

ZK-1840

Stichworte