Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat mitgeteilt, dass Montenegro dem Interbus-Übereinkommen beigetreten ist und daher bei allen Gelegenheitsverkehren - ausgenommen bei Pendelverkehren - ausschließlich das Fahrtenheft gemäß Interbus-Übereinkommen mitzuführen ist. Bei Pendelverkehren ist das Fahrtenheft gemäß ASOR-Übereinkommen oder gemäß Interbus-Übereinkommen oder gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2121/98 samt Fahrgastliste mitzuführen (siehe auch GK-0410 Anlage 1).
Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im Nicht-EU/EWR-Bereich (GK-0410) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 18. Juni 2009
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | GelverkG, Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, BGBl. Nr. 112/1996 |
Schlagworte: | grenzüberschreitender Personengelegenheitsverkehr |
Verweise: | GK-0410 |