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Information zu der am 18. Juni 2009 in Kraft getretenen Änderung der Arbeitsrichtlinie "Personenverkehr auf der Straße im Nicht-EU/EWR-Bereich (GK-0410)"

BMFBMF-010304/0008-IV/8/200918.6.20092009

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat mitgeteilt, dass Montenegro dem Interbus-Übereinkommen beigetreten ist und daher bei allen Gelegenheitsverkehren - ausgenommen bei Pendelverkehren - ausschließlich das Fahrtenheft gemäß Interbus-Übereinkommen mitzuführen ist. Bei Pendelverkehren ist das Fahrtenheft gemäß ASOR-Übereinkommen oder gemäß Interbus-Übereinkommen oder gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2121/98 samt Fahrgastliste mitzuführen (siehe auch GK-0410 Anlage 1).

Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im Nicht-EU/EWR-Bereich (GK-0410) berücksichtigt.

Bundesministerium für Finanzen, 18. Juni 2009

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

GelverkG, Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, BGBl. Nr. 112/1996

Schlagworte:

grenzüberschreitender Personengelegenheitsverkehr

Verweise:

GK-0410
GK-0410 Anlage 1

Stichworte