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Grenzüberschreitende Wirtschaftsgutüberführung in eine KG im EU-Ausland

BMFBMF-010221/3094-IV/4/200830.12.20082008

EAS 3030

Werden von einer österreichischem GmbH Wirtschaftsgüter in eine zu 100% der österreichischen GmbH gehörende Kommanditgesellschaft in einem EU-Staat (zB Deutschland oder Slowakei) überführt, so löst dies nach § 6 Z 6 lit. a (zweiter Teilstrich) EStG 1988 die Aufdeckung der in den Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen Reserven aus.

Ein Besteuerungsaufschub ist hierfür in § 6 Z 6 lit. b EStG 1988 nicht vorgesehen. Dies stellt aus der Sicht des BM für Finanzen aber keine Verletzung der gemeinschaftsrechtlich gewährten "Niederlassungsfreiheit" dar. Es ist wohl richtig, dass nach EStR 2000 Rz 5933 die Zuführung von Wirtschaftsgütern durch eine GmbH in das Betriebsvermögen einer ihr gehörenden inländischen KG wie ein quasi-innerbetrieblicher Vorgang steuerneutral erfolgen kann. Doch verlangt dies wie bei einem echten innerbetrieblichen Vorgang nach einer korrespondierenden Gesetzesanwendung bei der Ermittlung des KG-Gewinnes (hier: Ansatz der Buchwerte). Die in EStR 2000 Rz 5933 vertretene Rechtsauffassung vermag aber nicht, andere EU-Staaten zu verpflichten, ihre Gesetze korrespondierend auszulegen, zumal der im gegebenen Zusammenhang geltende AOA (Authorized OECD Approach, siehe EAS 3010) und der diesem inhärente "separate entity approach" nach dem Ansatz von Marktpreisen wie bei Erwerb von unabhängigen Dritten verlangt. Es liegen daher aus dieser Sicht bei einem bloß quasi-innerbetrieblichem Wirtschaftsgutwechsel aus einem inländischen GmbH-Betrieb in einen ausländischen KG-Betrieb keine mit rein innerösterreichischen Vorgängen vergleichbare Gegebenheiten vor.

Im Übrigen ist zu beachten, dass nur jene Wirtschaftsgüter mit steuerlicher Wirkung einer ausländischen Betriebstätte (hier: Personengesellschaftsbetriebstätte) zugeführt werden können, die funktional zu ihrer Betriebsführung benötigt werden (EAS 3010, EAS 3018).

 

Bundesministerium für Finanzen, 30. Dezember 2008

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 6 Z 6 lit. a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
§ 6 Z 6 lit. b EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

Überführung von Wirtschaftsgütern, stille Reserven, Aufdeckung stiller Reserven, Niederlassungsfreiheit, Besteuerungsaufschub, Personengesellschaftsbetriebstätte

Verweise:

EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 5933
EAS 3010
EAS 3018

Stichworte