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Information zu der am 1. November 2008 in Kraft tretenden Neuauflage der Arbeitsrichtlinie Gefährliche Chemikalien (VB-0820)

BMFBMF-010311/0089-IV/8/200822.10.20082008

Am 1. November 2008 tritt Artikel 17 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 689/2008 in Kraft. Danach muss der Ausführer bei der Ausfuhr von Chemikalien, die dieser Verordnung unterliegen, in der Ausfuhranmeldung im Feld 44 die auf die jeweilige Ausfuhr Bezug nehmende, in der EDEXIM-Datenbank (Europäische Datenbank für EXport und IMport, http://edexim.jrc.ec.europa.eu ) abfragbare Kennnummer angeben und dadurch bestätigen, dass er die Verpflichtungen der Verordnung (EG) Nr. 689/2008 eingehalten hat.

Die diesbezüglich bei der Ausfuhrabfertigung gefährlicher Chemikalien zu beachtenden Vorschriften sind in der neuen Arbeitsrichtlinie Gefährliche Chemikalien (VB-0820) zusammengefasst, die ab sofort in der Findok abfragbar ist. Auf folgende, ab dem 1. November 2008 damit im Zusammenhang stehende Neuerungen bei der Codierung in e-zoll wird besonders hingewiesen:

Sofern es sich um die Ausfuhr von Waren handelt, die zwar unter eine der in Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 689/2008 (VB-0820 Anlage 2) genannten KN-Codes einzureihen sind, die Chemikalien und Artikel selbst aber nicht in diesem Anhang angeführt sind, ist bei e-zoll im Feld 44 der Zollanmeldung der Dokumentenartencode "Y917" anzugeben.

Sofern es sich um die Ausfuhr von Waren handelt, die zwar unter eine der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 689/2008 (VB-0820 Anlage 1) genannten KN-Codes einzureihen sind, die Chemikalien selbst aber nicht in diesem Anhang angeführt sind, ist bei e-zoll im Feld 44 der Zollanmeldung der Dokumentenartencode "Y916" anzugeben.

Der Dokumentenartcode "Y915" samt Kennnummer bzw. der Dokumentenartencode "Y916" bildet - sofern zutreffend - bei der zollamtlichen Ausfuhrabfertigung eine erforderliche Angabe in der Anmeldung nach Art. 62 ZK.

Die Zollämter und Zollorgane haben nunmehr im Hinblick auf Artikel 17 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 689/2008 eine Mitwirkungsverpflichtung an der Ausfuhrkontrolle, und zwar:

Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2008

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 689/2008 , ABl. Nr. L 204 vom 31.07.2008 S. 1
ChemG 1996, Chemikaliengesetz 1996, BGBl. I Nr. 53/1997

Schlagworte:

PIC, gefährlich, Chemikalien

Stichworte