Die Europäischer Kommission hat mit Entscheidung 2008/798/EG die Sondervorschriften für die Einfuhr von Milch enthaltenden Erzeugnissen oder Milcherzeugnissen, deren Ursprung oder Herkunft China ist, abgeändert und neu gefasst.
Den Beschränkungen der Entscheidung 2008/798/EG unterliegen nunmehr die unter VB-0200 Abschnitt 100.1 genannten Waren mit Ursprung in oder Herkunft aus China, sofern sie zum menschlichen Verzehr oder als Futtermittel bestimmt sind und Milch und/oder Milcherzeugnisse enthalten.
Diese Entscheidung wurde bereits in der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200 Anlage 10) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 15. Oktober 2008
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | Entscheidung 2008/798/EG , ABl. Nr. L 273 vom 15.10.2008 S. 18 |
Schlagworte: | Milcherzeugnisse, Melamin, China |
Verweise: | VB-0200 Abschnitt 100.1 |