Die Europäische Kommission hat mit Schreiben vom 3. Juli 2008 das generelle Einfuhrverbot für Sonnenblumenöl mit Ursprung in oder Herkunft aus der Ukraine aufgehoben. Nach Prüfung der von der Ukraine vorgenommenen Maßnahmen und der vorgelegten Unterlagen, wurden für Sendungen, die nach dem 3. Juli 2008 die Ukraine verlassen haben, neue Sondervorschriften festgelegt.
Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200 Anlage 9) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 21. Juli 2008
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | LMSVG, Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, BGBl. I Nr. 13/2006 |
Schlagworte: | Sonnenblumenöl, Ukraine, Mineralöl |
Verweise: | VB-0200 Anlage 9 |