Die
- Verordnung (EG) Nr. 1788/2001 der Kommission vom 7. September 2001 mit Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften für die Kontrollbescheinigung für Einfuhren aus Drittländern gemäß Artikel 11 der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel
ist mehrfach und in wesentlichen Punkten geändert worden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit wurde die genannte Verordnung kodifiziert und durch die am 17. Juli 2008 in Kraft getretene
- Verordnung (EG) Nr. 605/2008 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften für die Kontrollbescheinigung für Einfuhren aus Drittländern gemäß Artikel 11 der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel
ersetzt.
Diese Verordnung wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Biologische Landwirtschaft (VB-0240) berücksichtigt. Materielle Änderungen ergeben sich dadurch nicht.
Bundesministerium für Finanzen, 18. Juli 2008
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 605/2008 , ABl. Nr. L 166 vom 27.06.2008 S. 3 |
Schlagworte: | Bio, Öko, biologisch, ökologisch |