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Übergangsregelung für die Veräußerungsgewinnbesteuerung nach Artikel 13 Abs. 7 DBA-USA

BMFBMF-010221/0261-IV/4/20068.5.20062006

EAS 2703

Durch Artikel 13 Abs. 7 DBA-USA wird das Besteuerungsrecht an den Gewinnen, die ein in den USA ansässiger Gesellschafter aus der Veräußerung seiner Beteiligungen an österreichischen Kapitalgesellschaften erzielt, noch bis 2010 für Österreich aufrechterhalten, wenn

Hat eine US-Gesellschaft im Jahr 1998, sonach noch im Geltungsbereich des DBA-USA aus dem Jahr 1956, eine Beteiligung an einer niederländischen Gesellschaft in eine österreichische Tochtergesellschaft eingebracht, dann ist damit zwar das oberwähnte erste Tatbestandselement der Übergangsregelung verwirklicht.

Dieser Vorgang im Jahr 1998 konnte aber nach inländischem allgemeinem Steuerrecht keine Besteuerung eines Veräußerungsgewinnes auslösen, weil die Veräußerung einer Beteiligung an einer im Drittausland (Niederlande) ansässigen Gesellschaft durch die in den USA ansässige Gesellschafterin keiner beschränkten Steuerpflicht nach § 98 EStG in Österreich unterliegt. Der Umstand, dass der Einbringungsvorgang lediglich für Belange der Befreiung von der Gesellschaftsteuer in Anwendung des Umgründungssteuergesetzes abgewickelt worden ist, vermag aber für sich allein nicht das obgenannte zweite Tatbestandselement zu verwirklichen.

Veräußert daher die US-Gesellschaft die Beteiligung an ihrer österreichischen Tochtergesellschaft, muss dieser Vorgang gemäß Artikel 13 Abs. 6 DBA-USA auch dann von der Besteuerung in Österreich freigestellt werden, wenn die Veräußerung vor 2011 erfolgt.

Bundesministerium für Finanzen, 8. Mai 2006

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957

Schlagworte:

Veräußerungsgewinne, Beteiligungseinbringung

Verweise:

UmgrStG, Umgründungssteuergesetz, BGBl. Nr. 699/1991
§ 98 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Art. 13 Abs. 6 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
Art. 13 Abs. 7 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998

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