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Engagement von US-Künstlern

BMFBMF-010221/0028-IV/4/200623.1.20062006

EAS 2697

Wird ein US-Künstler von einem österreichischen Veranstalter für ein Gastspiel engagiert und überschreitet das hierfür geleistete Entgelt nicht die in Artikel 17 Abs. 1 DBA-USA vorgesehene Freigrenze von 20.000 US-$, kann nach Maßgabe der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005 (DBA-EVO), der Steuerabzug in Österreich unterbleiben. Wird die Zahlung nicht an den Künstler, sondern an einen Dritten (zB an seine Agentur) geleistet, hängt die Berechtigung zur Steuerfreistellung davon ab, dass dem Veranstalter ein Beleg über Namen und Anschrift des Künstlers sowie über die Höhe des an ihn weiterfließenden Betrages vorliegt (§ 5 Abs. 1 Z 3 DBA-EVO). Dies gilt sowohl für den Fall, dass die Agentur als bloßer Vermittler für den Künstler auftritt oder dass sie im eigenen Namen agiert.

Wird der US-Künstler von einem deutschen gemeinnützigen Theater für die Teilnahme an einem Theatergastspiel in Österreich engagiert und liegt eine deutsche Bestätigung über die Anwendbarkeit von Artikel 17 Abs. 3 DBA-Ö/D in Bezug auf das Theatergastspiel vor, erstreckt sich die Entlastungswirkung des Artikels 17 Abs. 3 auch auf die Gagen der in Deutschland ansässigen Künstler (siehe EAS 2602 betreffend einen reziproken Fall mit Deutschland). Hinsichtlich des in den USA ansässigen Künstlers, dessen Gagen die genannte Freigrenze nicht überschreiten, bewirkt Artikel 17 Abs. 1 des DBA-Ö/USA einen Entlastungsanspruch in Österreich, der nach den Regeln des § 5 Abs. 1 Z 3 DBA-EVO ebenfalls im Freistellungsweg realisierbar ist; Art. 17 Abs. 3 DBA-Ö/D berechtigt Österreich zwar das Rückzahlungsverfahren anzuwenden, beinhaltet aber keine Verpflichtung hierzu, sodass die Inanspruchnahme der Freistellungsmöglichkeit nach der DBA-EVO erhalten bleibt. (BMF 23.1.2006, BMF-010221/0028-IV/4/2006).

Bundesministerium für Finanzen, 23. Jänner 2006

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975

Schlagworte:

US-Künstler, DBA-Entlastungsverordnung

Verweise:

DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005
EAS 2602

Stichworte