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Schweizerische Grenzgänger-Gesellschaftergeschäftsführer

BMFBMF-010221/0027-IV/4/200623.1.20062006

EAS 2692

Nach der derzeit noch geltenden Rechtslage dürfen schweizerische Grenzgänger, die bei österreichischen Firmen tätig sind, mit 3% ihrer Bruttobezüge im Abzugsweg besteuert werden. Da aber für ausländische Gesellschaftergeschäftsführer kein österreichisches Steuerabzugsverfahren vorgesehen ist (EAS 2112), muss nach dem derzeit noch geltenden Recht die steuerliche Erfassung solcher schweizerischer Grenzgängereinkünfte in Österreich unterbleiben.

Durch das vor Unterzeichnung stehende Revisionsprotokoll soll jedoch diese Rechtslage mit Wirkung ab 1.1.2006 in der Weise geändert werden, dass die Grenzgängerregelung zur Gänze wegfällt und (auf österreichischer Seite) für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit generell das Anrechnungsverfahren eingeführt wird. Eine "Sunset-Klausel" im Revisionsprotokoll sieht allerdings vor, dass im Fall einer revisionsbedingten Erhöhung der Gesamtsteuerlast diese erst ab 1.1.2007 eintritt. Schweizerische Grenzgänger-Gesellschaftergeschäftsführer werden daher erst ab 2007 der österreichischen Besteuerung unterliegen.

Bundesministerium für Finanzen, 23. Jänner 2006

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975

Schlagworte:

Grenzgänger, Gesellschafter-Geschäftsführer, Revisionsprotokoll-2006 zum DBA-Schweiz

Verweise:

EAS 2112

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