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Einkommensteuerprotokoll 2005

BMFBMF-010203/0549-IV/6/20057.10.20052005Einkommensteuerprotokoll 2005

Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise fand im April 2005 der Salzburger Steuerdialog des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Finanzämtern statt, bei der in der Praxis auftauchende Zweifelsfragen in den Bereichen Einkommensteuer behandelt werden.

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

Einkommensteuerprotokoll 2005

9. § 29 Z 1, § 18 Abs 1 Z 1, § 124b Z 82 EStG 1988 (Rz 7002a, 7018a EStR 2000)

Besteuerung der Ablöse einer Rentenverpflichtung

Sachverhalt:

Im Dezember 1981 übertrug eine Abgabepflichtige ihren Mitunternehmeranteil an einem Gewerbebetrieb ihrem Sohn. Als Gegenleistung wurde eine außerbetriebliche Versorgungsrente ausbedungen, welche grundbücherlich auf der im Betriebsvermögen befindlichen Liegenschaft sicher gestellt wurde.

Die geleisteten Rentenzahlungen wurden bisher bei der Rentenberechtigten als Einkünfte gemäß § 29 Z 1 EStG erklärt und beim Rentenverpflichteten als Sonderausgabe gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 EStG geltend gemacht, da der versicherungsmathematische Wert der Rente keine angemessene Gegenleistung für den übertragenen Mitunternehmeranteil darstellt (weniger als 75 % beträgt).

Zufolge Pensionsantritt des seinerzeitigen Übernehmers (Rentenverpflichteten) wird der Betrieb nunmehr aufgegeben und die Betriebsliegenschaft verkauft.

Zur Lastenfreistellung des Grundbuchs verlangt die seinerzeitige Übergeberin (Rentenberechtigte) die Ablöse der Rente.

Fragestellung:

Welche Folgen hat die Ablöse der Rentenpflicht?

1. Bezieht sich die Änderung der §§ 18 und 29 EStG ab 2004 gemäß BGBl I Nr. 71/2003 nur auf die Übertragung von Wirtschaftsgütern (und nicht auf die Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen)?

2. Kann durch Ausübung des Optionsrechtes nach § 124 b Z 82 EStG bewirkt werden, dass die Rentenablöse steuerfrei belassen werden kann?

Die mit dem Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl I 71/2003 eingeführte Steuerpflicht von Rentenablösen bezieht sich nur auf Kaufpreisrenten. Bei Versorgungsrenten sind Rentenablösen nicht steuerbar. Dies ergibt sich aus der abschließende Regelung der Versorgungsrenten in § 29 Z 1 letzter Satz EStG 1988.

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

Einkommensteuerprotokoll 2005

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