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Einkommensteuerprotokoll 2005

BMFBMF-010203/0549-IV/6/20057.10.20052005Einkommensteuerprotokoll 2005

Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise fand im April 2005 der Salzburger Steuerdialog des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Finanzämtern statt, bei der in der Praxis auftauchende Zweifelsfragen in den Bereichen Einkommensteuer behandelt werden.

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

Einkommensteuerprotokoll 2005

2. § 6 EStG 1988 (Rz 2362, 2369, 2377 EStR 2000)

Wertberichtigung zu Forderungen

Sachverhalt:

Bei Außenprüfungen taucht immer wieder das Problem auf, dass bei unverzinslichen Kundenforderungen unter Bezugnahme auf EStR 2000 Rz 2377 eine Abzinsung von 1 % pro Monat (somit 12 % p.a.) bis zur Fälligkeit in Anspruch genommen wird.

Betrachtet man das allgemeine Zinsniveau vor allem der Jahre ab 2000, handelt es sich dabei um eine viel zu großzügige Abzinsung.

Fragestellung:

Es wird daher angefragt, ob diese Randzahl dezidiert noch immer anzuwenden ist bzw. wird angeregt, diese Randzahl dementsprechend an das aktuelle Zinsniveau anzupassen (zB gekoppelt an die von der ÖNB veröffentlichten Zinssätze).

Rz 2377 der EStR 2000 lautet:

"Fälle besonderer Absprachen

Eine gruppenweise Vornahme von Einzelwertberichtigungen ist insbesondere in folgenden Fällen zulässig:

Die Aussage in dieser Randzahl zur Abzinsung von unverzinsten Forderungen kann nicht dahingehend verstanden werden, dass der dort beispielhaft angeführte Zinssatz stets und ungeachtet des aktuellen Zinsniveaus anzuwenden ist. Da die Abzinsung der Ermittlung des aktuellen Barwertes der Forderung dient, hat sich diese am jeweils aktuellen Zinsniveau zu orientieren. Künftig anfallende Spesen (Eintreibungskosten, Mahnspesen etc.) sind bei der Abzinsung nicht zu berücksichtigen. Als Zinssatz für die Abzinsung von Forderungen ist der jeweils bankübliche Sollzinssatz heranzuziehen. Die Rz 2377 der EStR 2000 wird entsprechend geändert werden.

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

Einkommensteuerprotokoll 2005

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