vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Übertragung inländischer Beteiligungen auf eine liechtensteinische Gesellschaft

BMFBMF-010221/0765-IV/4/200514.12.20052005

EAS 2679

Einkünfte liechtensteinischer Gesellschaften, die nach liechtensteinischem Steuerrecht von der Vermögens-, Erwerbs- und Ertragsteuer befreit und nach Artikel 26 von der Anwendung des DBA-Liechtenstein ausgeschlossen sind, bleiben nach Maßgabe des österreichischen innerstaatlichen Rechts der österreichischen beschränkten Steuerpflicht unterworfen. Überträgt daher ein in Monaco ansässiger Geschäftsmann seine Beteiligungen an österreichischen Kapitalgesellschaften auf eine solche liechtensteinische Gesellschaft, gehen durch diese Transaktion keine österreichischen Besteuerungsrechte an den stillen Reserven der Beteiligungen verloren, sodass kein Anwendungsfall für die Vornahme einer Wegzugsbesteuerung nach § 31 EStG vorliegt.

14. Dezember 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 26 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
§ 31 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

Wegzugsbesteuerung

Stichworte