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Besteuerung deutscher Regisseure

BMFBMF-010221/0498-IV/4/200525.7.20052005

EAS 2640

Mit dem ab 1. Jänner 2003 eingetretenen Wirksamkeitsbeginn des DBA-Deutschland vom 24. August 2000 unterliegen in Deutschland ansässige Regisseure, die freiberuflich für ein österreichisches Theater tätig sind, nicht mehr der österreichischen Besteuerung. Üben sie hingegen ihrer Tätigkeit als Dienstnehmer eines österreichischen Theaters aus, unterliegen ihre Bezüge der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung.

Die Lohnsteuerpflicht solcher im Arbeitnehmerverhältnis in Österreich tätigen Regisseure ist gemäß § 70 Abs. 2 Z 2 EStG mit dem 20%igen Steuersatz wahrzunehmen, da sie als Künstler von § 99 Abs. 1 Z 1 EStG umfasst sind.

25. Juli 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 17 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
§ 70 Abs. 2 Z 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
§ 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

Regisseure, Künstler

Stichworte