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Schweizerisches Orchestergastspiel

BMFBMF-010221/0023-IV/4/20055.1.20052005

EAS 2551

 

Anlässlich von Konsultationen zwischen der Schweiz, Deutschland und Österreich im August 2000 in Dresden wurde Übereinstimmung dahingehend erzielt, dass die im deutsch-schweizerischen und im österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen enthaltene Künstler- und Sportlerklausel dahingehend auszulegen ist, dass der letzte Satz von Artikel 17 Abs. 1 im Wesentlichen die Rechtswirkungen des Artikels 17 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens entfaltet (EAS 1726). Daraus folgt, dass dann, wenn seitens eines österreichischen Veranstalters ein schweizerisches Orchester zu einem Gastspiel verpflichtet wird, das hierfür gezahlte Bruttoentgelt dem Steuerabzug von 20% unterliegt.

Beruft sich das Orchester darauf, dass die Aktivitäten seiner Künstler überwiegend aus öffentlichen Mitteln der Schweiz gefördert werden und dass daher gemäß § 17 Abs. 2 DBA-Schweiz Steuerfreistellung in Österreich zu erfolgen habe, dann könnte der Steuerabzug in Österreich risikofrei nur dann unterlassen werden, wenn eine diesbezügliche Bestätigung der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern beigebracht wird; denn nur wenn eine von dieser zuständigen Behörde (Artikel 3 Abs. 1 lit. d DBA-Schweiz) ausgestellte Bescheinigung vorliegt, ist der zum Steuerabzug verpflichtete österreichische Veranstalter davon befreit, eigenständig das Vorliegen der Voraussetzung einer Steuerfreistellung prüfen und dokumentieren zu müssen. Eine bloße Verlustabdeckung durch die öffentliche Hand wäre beispielsweise für sich allein betrachtet kein ausreichendes Indiz dafür, dass die Entgelte der Orchesterkünstler sowie der vom Orchester engagierten Solisten überwiegend aus öffentlichen Mitteln stammen.

Das schweizerische Orchester hat aber die Möglichkeit, im Wege einer Antragsveranlagung gemäß § 102 Abs. 1 Z 3 EStG eine Reduktion seiner Besteuerung auf der Grundlage der erzielten Nettoeinkünfte zu erwirken.

5. Jänner 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975

Schlagworte:

Orchestergastspiel, öffentliche Subventionierung

Verweise:

Art. 17 Abs. 1 OECD-MA, OECD-Musterabkommen
§ 102 Abs. 1 Z 3 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
EAS 1726

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