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Österrreichische Theaterproduktion auf Auslandstournee

BMFSch 162/2-IV/4/0416.8.20042004

EAS 2511

Wird in Österreich eine Theaterproduktion mit einem Kostenaufwand von 150.000 Euro erstellt und sodann im In- und Ausland (Deutschland, Schweiz, Frankreich, Italien, England) aufgeführt (Betriebseinnahmen insgesamt 250.000 Euro), wobei die Auslandsgastspiele einen lokalen Kostenaufwand von 75.000 Euro (50.000 Euro Deutschland, die Schweiz und Frankreich betreffend und 25.000 Euro Italien und England betreffend) verursachen, dann ergibt dies insgesamt einen Gewinn von 25.000 Euro (250.000 - 150.000 - 75.000). Jene Gewinnteile, die aus Aufführungen in Staaten stammen, mit denen ein DBA mit Freistellungsmethode zur Anwendung kommt (Deutschland, Schweiz, Frankreich), sind hierbei aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden.

Bei der Ermittlung der auszuscheidenden Gewinnteile sind den Auslandsaufführungen nicht nur die direkt zuordenbaren lokalen Auslandskosten, sondern auch aliquote Teile der Produktionskosten zuzurechnen; wobei im Allgemeinen kein Einwand dagegen zu erheben sein wird, diese Produktionskosten nach dem Verhältnis des Umsatzes zuzuordnen; dies ergibt (wenn 210.000 in den Freistellungsländern erzielt werden) eine indirekte

Produktionskostenzuordnung zu den freizustellenden Aufführungseinkünften von 84% (210.000 : 250.000 x 100 = 84%); die allgemeinen Produktionskosten sind sonach mit 126.000 Euro den freizustellenden Einkünften zuzurechnen:

Betriebseinnahmen D,Ch,F 210.000

direkt zuordenbarer Aufwand - 50.000

indirekte Zuordnung der Produktion -126.000

freizustellender Gewinn D, CH, F 34.000

EAS.2425 hat sich mit einem Künstler befasst, bei dem nicht die deutschen Einkünfte, sondern - zu Unrecht - die deutschen betrieblichen Einnahmen aus der Besteuerungsgrundlage ausgeschieden wurden. EAS.2425 enthält daher keinerlei Anhaltspunkte, dass eine indirekte Zurechnung von Produktionskosten ausgeschlossen wäre.

16. August 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 17 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002

Schlagworte:

Theaterproduktion, Produktionskostenzurechnung

Stichworte