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Veräußerung einer 17-prozentigen Beteiligung an einer EU-Gesellschaft über eine deutsche Holding-GmbH

BMFC 219/2-IV/4/0222.7.20022002

EAS 2101

Veräußert eine österreichische Kapitalgesellschaft eine 17-prozentige Beteiligung an einer in einem anderen EU-Staat aktiv tätigen Kapitalgesellschaft, dann unterliegt der hierbei erzielte Veräußerungsgewinn nach inländischem und zwischenstaatlichem Steuerrecht der österreichischen Körperschaftsbesteuerung. Wird nun in einem solchen Fall eine 100-prozentige deutsche Tochter-Holding-GmbH zwischengeschaltet, die ihrerseits die gewinnbringende Veräußerung vornimmt, hierbei einen nach § 8b dKStG steuerfreien Veräußerungsgewinn lukriert und diesen sodann als internationale Schachteldividende in die Hände der österreichischen Kapitalgesellschaft weiterleitet, dann stellt sich § 10 Abs. 3 KStG 1988 der Erzielung der mit einer solchen Gestaltung erhofften Steuerfreiheit entgegen. Nach österreichischer Auffassung wird die Anwendung von § 10 Abs. 3 KStG 1988 durch DBA-Recht nicht behindert (siehe zB EAS 1410, EAS 1485, EAS 1509).

22. Juli 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 10 Abs. 3 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
Art. 7 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955

Schlagworte:

Beteiligungsveräußerung, EU-Gesellschaft, Schachteldividenden, internationale Schachtelbegünstigung

Verweise:

EAS 1410
EAS 1485
EAS 1509

Stichworte