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Wegzugsbesteuerung bei Durchzug durch Österreich

BMF04 1482/27-IV/4/0217.6.20022002

EAS 2079

Beachte:
Die in EAS 2079 erörterte Rechtsfrage ist gegenwärtig Gegenstand von Konsultationen mit Deutschland.

Artikel 13 Abs. 6 des DBA-Deutschland vom 24. August 2000 geht auf einen deutschen Verhandlungswunsch zurück. Es wird in diesem Zusammenhang die in der Literatur (Staringer, SWI 1999, 400) vertretene Auffassung geteilt, derzufolge die vorgesehene 5-jährige Ansässigkeitsfrist bewirkt, dass im Falle eines vorübergehenden Durchzuges (Zuzug und Weiterzug nach Deutschland innerhalb einer Frist von 5 Jahren) die in dieser Zeit geschaffenen Wertzuwächse in Österreich keiner Wegzugsbesteuerung zugeführt werden können.

17. Juni 2002
Für den Bundesminister:
Dr. Loukota

Für die Richtigkeit
der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 13 Abs. 6 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002

Schlagworte:

Wegzugsbesteuerung, Durchzug, Zuzug, Weiterzug, Wertzuwächse, Ansässigkeitsfrist

Stichworte