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Renten aus der deutschen Ärzteversorgung

BMFD 368/1-IV/4/0224.4.20022002

EAS 2028

Die Frage, ob bestimmte Rentenzahlungen unter die "Kassenstaatsregel" (Art. 10) des DBA-Deutschland (1954) fallen, muss grundsätzlich nach dem Recht des Staates beurteilt werden, auf dessen Staatsgebiet sich die auszahlende Kasse befindet. Im Rahmen eines österreichisch-deutschen Verständigungsverfahrens ist 1985 festgestellt worden, dass Rentenzahlungen aus der Bayerischen Ärzteversorgung als Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung im Sinne des Artikels 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland (1954) anzusehen sind und folglich in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen sind (BMF-Erlass vom 18.01.1986, B 218/1/2-IV/4/85). Das Ergebnis dieses Verständigungsverfahrens ist in der Folge sinngemäß auf Rentenzahlungen von Ärzteversorgungseinrichtungen anderer deutscher Bundesländer angewendet worden (zB Nordrheinische Ärzteversorgung EAS 1475, EAS 1938, Hessische Ärzteversorgung EAS 936). Es bestehen daher keine Bedenken, auch die Rentenbezüge aus der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt der Ärzte nach der Kassenstaatsregel in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn auf deutscher Seite ebenfalls eine Zuordnung der betreffenden Renten unter Artikel 10 des DBA-Deutschland (1954) bzw. unter die im inhaltlichen Ergebnis gleichlautende Bestimmung des Artikels 18 Abs. 2 des DBA-Deutschland (2000) vorgenommen wird.

Fließen solche Rentenbezüge, die beim Bezugsberechtigten die Eigenschaft von steuerfrei zu stellenden Sozialversicherungspensionen besitzen, nach seinem Ableben seiner Ehefrau als Rechtsnachfolger zu, so verlieren sie diese Eigenschaft hierdurch nicht (siehe auch EAS 438).

24. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 10 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Art. 18 Abs. 2 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002

Schlagworte:

Renten, Pensionsbezüge, Kassenstaatsregel, Ärzteversorgung

Verweise:

BMF 18.01.1986, B 218/1/2-IV/4/85
EAS 1475
EAS 1938
EAS 936
EAS 438

Stichworte