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DBA-Schachtelbefreiung im DBA-Deutschland

BMFK 1/24-IV/4/012.7.20012001

EAS 1870

Anders als das DBA-Deutschland-2000 verknüpft Art. 15 Abs. 2 Satz 3 des DBA-Deutschland-1954 die Befreiung von Gewinnausschüttungen deutscher Tochtergesellschaften an ihre österreichische Muttergesellschaft nicht mit den Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 KStG. Formell steht daher die Steuerbefreiung der österreichischen Muttergesellschaft auch dann zu, wenn diese die Beteiligung noch nicht zwei Jahre hält. Sollte allerdings die österreichische Kapitalgesellschaft die Beteiligung nur kurzfristig zwecks steuerfreier Vereinnahmung der deutschen Gewinnausschüttung erwerben, dann besteht Aufklärungsbedarf über die näheren Umstände des Falles.

02. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 15 Abs. 2 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
§ 10 Abs. 2 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988

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