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Schweizerische Vertriebsgesellschaft mit inländischem Server

BMFP 8/1-IV/4/018.2.20012001

EAS 1804

 

Die Frage, ob eine schweizerische Vertriebsgesellschaft, die in Österreich und in Drittstaaten gefertigte Produkte europaweit vertreibt und sich hiebei eines von ihrer österreichischen Schwestergesellschaft angemieteten inländischen Servers bedient, in Österreich eine Betriebstätte im Sinn des DBA-Schweiz begründet sowie die Frage, welcher Gewinnanteil einer solchen Betriebstätte zuzurechnen ist, kann wegen der Sachverhaltsabhängigkeit im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht zweckdienlich beantwortet werden. Es kann hiezu nur soviel ausgesagt werden, dass die von der OECD mittlerweile öffentlich zugänglich gemachten Pläne für einschlägige Änderungen des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen von der österreichischen Finanzverwaltung bereits jetzt angewendet werden (siehe z.B. die mit diesen Grundsätzen im Wesentlichen übereinstimmende EAS 926). Der Server stellt sonach im Grundsatz eine inländische Betriebstätte dar; ob die über diesen Server laufenden Vertriebsfunktionen bloßen Hilfscharakter aufweisen und daher keine DBA-Betriebstätte entstehen lassen, muss auf der Grundlage der in Absatz 42.7 der OECD-Grundsätze aufgezeigten Prinzipien von Fall zu Fall entschieden werden.

08. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 5 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975

Schlagworte:

Vertriebsfunktion, Hilfscharakter

Verweise:

EAS 926

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