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Zeitlicher Anwendungsbereich des DBA-Slowenien auf Dividendenzahlungen

BMF04 4502/1-IV/4/0013.3.20002000

EAS 1615

Das österreichisch-slowenische Doppelbesteuerungsabkommen ist am 1. Februar 1999 in Kraft getreten und damit gemäß Artikel 29 Abs. 2 in zeitlicher Hinsicht auf alle Dividendenzahlungen anzuwenden, die ab 1. Jänner 1999 geleistet werden.

Gewinnerzielung einerseits und Gewinnausschüttung stellen zwei unterschiedliche Besteuerungstatbestände dar. Von Artikel 10 des Abkommens wird nur der Tatbestand der Gewinnausschüttung erfasst und hiefür die Quellenbesteuerung für Gewinnausschüttungen ab 1999 abkommenskonform auf 15% bzw. 5% herabgesetzt. Für die Anwendung dieser Abkommensbestimmung ist es daher unerheblich, in welchen Jahren die der Dividendenzahlung zugrundeliegenden Gewinne erwirtschaftet worden sind.

Diese Auffassung wurde im Übrigen auch anlässlich der Änderung der Dividendenquellenbesteuerung im österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen im Jahr 1992 von beiden Abkommenspartnern vertreten.

13. März 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 29 Abs. 2 DBA SLO (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Slowenien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 4/1999
Art. 10 DBA SLO (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Slowenien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 4/1999

Schlagworte:

Gewinnerzielung, Gewinnausschüttung

Stichworte