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Auslandszinsen-KESt-Verordnung und Befreiungserklärungen

BMF09/1-IV/4/9921.6.19991999

EAS 1474

Die Verordnung BGBl. II Nr. 43/1998 sieht vor, dass inländische Banken, die als kuponauszahlende Stelle ausländische Forderungswertpapiere betreuen, für die ab 1. Juli 1998 zufließenden Zinsen im allgemeinen verpflicht sind, den Kapitalertragsteuerabzug ungeachtet bestehender Doppelbesteuerungsabkommen vorzunehmen; eine abkommenskonforme Steuerentlastung kann in solchen Fällen sonach nicht mehr von der Bank selbst, sondern nur mehr unter Mitwirkung der Finanzverwaltung im Veranlagungs- oder Rückerstattungsweg herbeigeführt werden. Die Verordnung dient allerdings lediglich der Durchführung der Doppelbesteuerungsabkommen; sie hat keinen Einfluss auf außerhalb von Doppelbesteuerungsabkommen bestehende KESt-Freistellungsregelungen. Sie setzt daher auch nicht Befreiungserklärungen gemäß § 94 Z 5 EStG 1988 außer Wirksamkeit.

21. Juni 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 94 Z 5 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Durchführung der KEST-Entlastung in bezug auf Auslandszinsen, BGBl. II Nr. 43/1998

Schlagworte:

kuponauszahlende Stelle, ausländische Forderungswertpapiere, Forderungswertpapiere

Stichworte