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7-monatiges Dienstverhältnis in Österreich

BMFB 13/14-IV/4/9729.9.19971997

EAS 1142

Schließt ein in der Türkei lebender schweizerischer Staatsbürger einen Dienstvertrag mit einem österreichischen Unternehmen, auf Grund dessen er vom 1. Oktober 1997 bis 30. April 1998 in Österreich arbeitet, dann tritt für diesen Zeitraum unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ein.

Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für 1997 und für 1998 werden nur die jeweils in die beiden Jahre fallenden inländischen Bezugsteile nach der Jahrestabelle der Besteuerung unterzogen; da sich der Hauptwohnsitz in der Türkei befindet, ist die Anwendung eines Progressionsvorbehaltes für allfällige in der Zeit der unbeschränkten Steuerpflicht zufließende Auslandseinkünfte nicht vorgesehen.

Durch die im Rahmen der beiden Arbeitnehmerveranlagungen eintretende Jahresverteilung der jeweils nur drei Monate hindurch zufließenden Arbeitslöhne wird sich sonach nach der geltenden Gesetzeslage gegenüber dem vorgenommenen Lohnsteuerabzug ein beachtlicher Progressionsabfall ergeben.

29.09.1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA TR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Türkei (Einkommen- und Vermögenssteuer - Steuerumgehung), BGBl. Nr. 595/1973

Schlagworte:

Dienstvertrag, Arbeitsort, unbeschränkte Steuerpflicht, Progressionsvorbehalt, Lohnsteuerabzug

Stichworte