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Consultingvertrag mit einem US-Spezialitätenrestaurantbetreiber

BMFK 385/2-IV/4/971.12.19971997

EAS 1188

Schließt eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einer US-Kapitalgesellschaft, die mehrere Spezialitätenrestaurants betreibt, eine Consultingvereinbarung ab, auf Grund der die österreichische Gesellschaft bei der Führung eines derartigen Restaurants unterstützt wird (Konzeption und Planung des inländischen Spezialitätenrestaurants, zweijährige Einschulungszeit des Personals, halbjährliche Sonderberatungstermine) und werden in Erfüllung dieser Assistenzleistung Dienstnehmer der US-Gesellschaft nach Österreich entsandt, dann ist zunächst festzustellen, ob der US-Gesellschaft hiebei Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden, die als Betriebsstätte der US-Gesellschaft in Österreich anzusehen sind. Dies wäre z.B. der Fall, wenn dem nach Österreich entsandten Küchenchef in den Räumlichkeiten der österreichischen Gesellschaft ein besonderer Raum zu seiner Nutzung überlassen würde. Sollte dies der Fall sein, dann würde damit die US-Gesellschaft in die beschränkte Körperschaftsteuerpflicht in Österreich eintreten.

Sollte dies nicht der Fall sein, dann dürfen die vom österreichischen Restaurantbetreiber an die US-Gesellschaft zu leistenden Consultingvergütungen gemäß Art. III DBA-USA in Österreich nicht besteuert werden.

Die Arbeitslöhne, die von der US-Gesellschaft (oder in ihrem Auftrag und daher in Anrechnung auf die zu leistende Consultingvergütung von dem österreichischen Restaurant) an die nach Österreich entsandten Dienstnehmer gezahlt werden, sind ebenfalls in Österreich von der Besteuerung freizustellen, vorausgesetzt, dass,

1. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957

Schlagworte:

Consultingleistungen, Dienstnehmerentsendung, betriebstättenbegründende Räumlichkeiten, Betriebstätte, Steuerfreistellung, Arbeitslohn, 6-Monats-Grenze, Doppelansässigkeit

Verweise:

§ 26 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
§ 1 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988

Stichworte