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2-jährige Dienstnehmerentsendung nach Kalifornien

BMFK 50/2-IV/4/9621.10.19961996

EAS 956

Entsendet eine österreichische GmbH einen ihrer Dienstnehmer für die Dauer von rund 2 Jahren zur Akquisition nach Kalifornien, wobei ihm in Kalifornien eine Wohnung zur Verfügung gestellt wird, dann vermag die bloße polizeiliche Abmeldung in Österreich nicht das Ausscheiden aus der unbeschränkten Steuerpflicht zu bewirken, wenn ihm nach wie vor eine Wohnung in Österreich zur Verfügung steht. Dies ist anzunehmen, wenn er im Inland Eigentümer eines Einfamilienhauses ist; und zwar selbst dann, wenn Nahestehende in dieser Zeit das Haus benützen.

Nur wenn tatsächlich der - unwahrscheinliche - Fall eintreten sollte, dass während der Entsendungszeit der inländische Wohnsitz aufgegeben wird, dann könnte nach herrschender Auffassung während eines zweijährigen Auslandsaufenthaltes der gewöhnliche Aufenthalt in das betreffende Ausland verlagert worden sein, sodass diesfalls in Österreich bloße beschränkte Steuerpflicht gegeben ist. Kurze Inlandsaufenthalte zu Berichterstattungen bei der inländischen GmbH während dieser zweijährigen Auslandsentsendungszeit wären diesfalls unschädlich und würden nicht zum Aufleben der unbeschränkten Steuerpflicht führen.

Da die Arbeitsleistung des in das Ausland entsandten Dienstnehmers aber seinem österreichischen Arbeitgeber zugute kommt und sonach eine inländische Verwertung der Auslandstätigkeit stattfindet, unterliegen die von der inländischen GmbH ausgezahlten Bezüge gemäß § 98 Z. 4 EStG i.V. mit § 70 EStG weiterhin der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung.

Aus dem DBA-USA ergibt sich bei Vorliegen bloßer beschränkter inländische Steuerpflicht nur dann ein Anrecht, den Lohnsteuerabzug einzustellen, wenn der betreffende Dienstnehmer in den USA als "resident" zur Besteuerung herangezogen wird und demzufolge Art. X DBA-USA Österreich das Besteuerungsrecht entzieht.

21. Oktober 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957

Schlagworte:

Zweitwohnsitz, Gesellschaft, Arbeitskräfteentsendung, Dienstnehmerentsendung, Wohnsitzaufgabe, Wohnsitzwechsel, Auslandsentsendung, Lohnsteuer, Abzugsbesteuerung, Steuerabzug, Ansässigkeit, Abzugssteuer

Verweise:

§ 98 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
§ 70 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

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