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Zuteilung von Optionsrechten an Konzernmitarbeiter

BMF04 4981/10-IV/4/969.12.19961996

EAS 986

Aus dem BMF-Erlass vom 7.8.1996 (ÖStZ 18/1996, 440) ist erkennbar, dass dann, wenn mit der Zuteilung von Optionsrechten auf künftigen Bezug von Stammaktien an einer US-Muttergesellschaft kein "Wirtschaftsgut" übertragen bzw. kein Zufluss eines geldwerten Vorteils erfolgt, ein Zufluss erst im Zeitpunkt der Ausübung des zugesagten Optionsrechtes eintritt. Im Regelfall wird davon auszugehen sein, dass diese Voraussetzungen vorliegen, wenn das Optionsrecht lediglich vorsieht, dass nur ein erst nach Zuteilung der Optionsrechte eintretender Wertzuwachs dem jeweiligen Mitarbeiter zufließen kann. Ob in einem konkreten Einzelfall die Ausgestaltung eines Stock-Option-Plans diesen Prinzipien entspricht, muss von Parteienseite beurteilt werden und kann nicht im EAS-Verfahren auf ministerieller Ebene untersucht werden. Sollten hierbei besondere Zweifelsfragen auftreten, könnte bei entsprechend präzisierter Darstellung hiezu auch weiterhin im EAS-Verfahren Stellung genommen werden.

9. Dezember 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 15 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
§ 25 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

Optionsausübung, Zuflussprinzip

Stichworte