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Ungewöhnliche Bestellung eines AG-Vorstandsmitgliedes

BMFL 162/20/1-IV/4/9528.2.19951995

EAS 587

 

Das BM für Finanzen bedauert mitteilen zu müssen, dass eine Beantwortung der gestellten Fragen eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes erfordert, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten soll ein Vorstandsdirektor für eine österreichische Aktiengesellschaft bestellt werden, wobei dieser genötigt werden soll, nicht in vertragliche Beziehungen zu der österreichischen Aktiengesellschaft einzutreten, sondern seine Dienste einer zu diesem Zweck von ihm und seiner Gattin gegründeten britischen Kapitalgesellschaft anzubieten, um sodann im Auftrag eines britischen Personalgestellungsunternehmens als Dienstnehmer der neugegründeten britischen Gesellschaft seine Funktion in der österreichischen Gesellschaft auszuüben. Die beschrieben Gestaltung erscheint ungewöhnlich und bedarf daher einer genaueren Überprüfung auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise.

28. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970

Schlagworte:

Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften, Kapitalgesellschaften, Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen

Verweise:

BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961

Stichworte