EAS 739
Verlegt ein in Österreich lebender Pensionist seinen Wohnsitz aus Anlass der Aufnahme in ein deutsches Seniorenheim nach Deutschland, geht das Besteuerungsrecht an der österreichischen Firmenpension ab diesem Zeitpunkt von Österreich auf Deutschland über und es kann daher für Pensionsbezüge, die auf nach der Wohnsitzverlegung liegende Zeiträume entfallen, die Lohnabzugsbesteuerung in Österreich unterbleiben. Anders ist die Rechtslage hinsichtlich der österreichischen ASVG-Pension, die weiterhin in Österreich der Besteuerung unterliegt, gleichzeitig aber in Deutschland von der Besteuerung freizustellen ist. Die österreichische Firmenpension wirkt sich damit auch nicht mehr progressionserhöhend auf die inländische Besteuerung der ASVG-Pension aus.
24. Oktober 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955 |
Schlagworte: | Pension, Renten, Wohnsitzaufgabe, Wohnsitzverlegung, Wohnsitzwechsel, Lohnsteuerabzug, Steuerfreistellung, Freistellung |