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Doppelansässigkeitsprobleme im Verhältnis zu den USA

BMFT 1234/1/21-IV/4/9424.2.19941994

EAS 395

Die Frage, ob eine österreichische Staatsbürgerin, die seit 1.1.1990 bei ihrem Sohn in den USA lebt, jedoch in Österreich noch eine Eigentumswohnung besitzt, die dem Sohn ihrer Freundin zur Benützung überlassen ist, dadurch in Österreich über einen zur unbeschränkten Steuerpflicht führenden Zweitwohnsitz verfügt, kann nicht im Rahmen des EAS auf ministerieller Ebene geklärt werden. Hiebei handelt es sich um eine Sachverhaltsbeurteilung, die von dem zuständigen Finanzamt in freier Beweiswürdigung vorzunehmen ist.

Besteht ein inländischer Wohnsitz im Sinn des § 26 BAO, dann ist die Besonderheit des Artikels XV DBA-USA zu beachten, derzufolge bei Doppelansässigkeit fast alle Steuerzuteilungsregeln des DBA ihre Wirksamkeit verlieren, wodurch sowohl Österreich (nach Art. XV Abs. 2) als auch die USA (nach Artikel XV Abs. 1) zur Welteinkommensbesteuerung berechtigt werden. Die Doppelbesteuerung wird dann ausschließlich nach Art. XV beseitigt: Jeder der beiden Staaten rechnet die auf Einkünfte aus Quellen des jeweils anderen Staates entfallende Einkommensteuer auf die eigene Einkommensteuer an.

Bezieht die Österreicherin eine in Österreich im Lohnsteuerabzugsweg besteuerte Sozialversicherungspension und eine US-Privatpension, dann sind beide Pensionen in Österreich im Veranlagungsweg zu erfassen und es ist neben der Lohnsteuer auch die US-Einkommensteuer, die auf die US-Privatpension entfällt, in Österreich anzurechnen.

Die österreichische Sozialversicherungspension darf allerdings - unter der Annahme dass keine österreichisch/amerikanische Doppelstaatsbürgerschaft vorliegt - gemäß Artikel XI Abs. 1 lit. b (eine Bestimmung die gemäß Artikel XV Abs. 3 auch im Fall der Doppelansässigkeit ihre Wirkung behält) in den USA nicht besteuert werden. Sollte die österreichische Sozialversicherungspension daher in die US-Besteuerungsgrundlage einbezogen worden sein, wäre eine Anrechnung der diesfalls zu Unrecht in den USA erhobenen US-Steuer in Österreich nicht zulässig. Damit kommt bei dieser Fallkonstellation auch eine Anrechnung der österreichischen Lohnsteuer in den USA nicht in Frage.

24. Februar 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 11 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
Art. 15 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957

Schlagworte:

Anrechnungssystem, inländischer Zweitwohnsitz, inländische Wohnung, Anrechnungsverfahren, Anrechnungsverpflichtung, Anrechnung der ausländischen Steuer, Pension, Renten, Ruhegehälter, Lohnsteuerabzug, Veranlagung

Verweise:

§ 26 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961

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