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Inländisches US-Representative Office für Ostgeschäfte

BMFA 26/65/1-IV/4/9324.11.19931993

EAS 337

 

Unterhält eine amerikanische Gesellschaft in Österreich ein "Representative Office", zu dessen Aufgabe es gehört, Informationen über mögliche Investitionsprojekte in Osteuropa einzuholen, insbesondere Möglichkeiten aufzuspüren, Betriebe zu übernehmen oder Beteiligungen einzugehen sowie den Kontakt zu Geschäftspartnern aufzunehmen und zu pflegen, so stellt eine solche Geschäftsstelle in Österreich eine Betriebstätte im Sinn des Art. II Abs. 1 lit f DBA-USA dar. Da nach dieser Abkommensbestimmung entgegen dem OECD-Konzept unternehmerische Hilfsstützpunkte nicht generell aus dem Betriebstättenbegriff ausgeklammert sind, ist es unerheblich, ob den in dieser Geschäftsstelle tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten nur eine bloß unterstützende Hilfsfunktion zukommt oder nicht.

Für Zwecke der Gewinnzurechnung wird davon auszugehen sein, dass die Leistungen der Geschäftsstelle von der US-Gesellschaft durch fremdübliche Verrechnungspreise abzugelten sind.

Können für Tätigkeiten der Geschäftsstelle keine geeigneten Vergleichspreise für vergleichbare Dienstleistungen zwischen einander fremd gegenüberstehenden Geschäftspartnern festgestellt werden, wird gemäß den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen, AÖF Nr. 79/1986, nur die Kostenaufschlagsmethode für die Ermittlung geeigneter Fremdpreise herangezogen werden können.

Ob Provisionen für erfolgreiche Akquisitionen dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechen, müsste im Einvernehmen mit dem zuständigen Finanzamt geklärt werden; maßgebend wird, sein, ob sich für Tätigkeiten der genannten Art tatsächlich bereits repräsentative Provisionssätze auf dem freien Markt herausgebildet haben und ob hierüber aussagekräftige Nachweise erbracht werden können.

24. November 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 2 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957

Schlagworte:

Inlandsbetriebstätte, Hilfseinrichtung, Hilfscharakter, Hilfstätigkeiten, Fremdüblichkeit, Verrechnungspreisgrundsätze, Nachweis, OECD-Verrechnungspreisgrundsätze

Verweise:

OECD-Verrechnungspreisgrundsätze, AÖF Nr. 79/1986

Stichworte